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In meiner ersten Mittheilung über die Abwehr- Neurosen blieb es unaufgeklärt, wieso das Bestreben der bis dahin Gesunden ein solches traumatisches Erlebniss zu vergessen, den Erfolg haben könne, die beabsichtigte Verdrängung wirklich zu erzielen und damit der Abwehr-Neurose das Thor zu öffnen. An der Natur des Erlebnisses konnte es nicht liegen, da andere Personen trotz der gleichen Anlässe gesund blieben. Es konnte also die Hysterie nicht aus der Wirkung des Traumas voll erklärt werden; man musste zugestehen, dass die Fähigkeit zur hysterischen Reaction schon vor dem Trauma bestanden hatte.

An Stelle dieser unbestimmten hysterischen Disposition kann nun ganz oder theilweise die posthume Wirkung des sexuellen Kindertraumas treten. Die ,,Verdrängung" der Erinnerung an ein peinliches sexuelles Erlebniss reiferer Jahre gelingt nur solchen Personen, bei denen dies Erlebniss die Erinnerungsspur eines Kindertraumas zur Wirkung bringen kann.1

Zwangsvorstellungen haben gleichfalls ein sexuelles Kindererlebniss (anderer Natur als bei Hysterie) zur Voraussetzung. Die Aetiologie der beiden AbwehrNeuropsychosen bietet nun folgende Beziehung zur Aetiologie der beiden einfachen Neurosen, Neurasthenie und Angstneurose: Die beiden letzteren Affectionen sind unmittelbare Wirkungen der sexuellen Noxen selbst, wie ich es in einem Aufsatze über die Angstneurose 1895 dargelegt habe; die beiden Abwehrneurosen sind mittelbare Folgen sexueller Schädlichkeiten, die vor Eintritt der Geschlechtsreife eingewirkt haben, nämlich Folgen der psychischen Erinnerungsspuren an diese Noxen. Die actuellen Ursachen, welche Neurasthenie und Angstneurose erzeugen, spielen häufig gleichzeitig die Rolle von erweckenden Ursachen für die Abwehr-Neurosen; andererseits können die specifischen Ursachen der Abwehr-Neurose, die Kindertraumen, gleichzeitig den Grund für die später sich entwickelnde Neurasthenie legen. Endlich ist auch der Fall nicht selten, dass eine Neurasthenie oder Angst neurose anstatt durch actuelle sexuelle Schädlichkeiten nur durch fortwirkende Erinnerung an Kindertraumen in ihrem Bestande erhalten wird.

1 Eine psychologische Theorie der Verdrängung müsste auch Auskunft darüber geben, warum nur Vorstellungen sexuellen Inhaltes verdrängt werden können. Sie darf von folgenden Andeutungen ausgehen: Das Vorstellen sexuellen Inhaltes erzeugt bekanntlich ähnliche Erregungsvorgänge in den Genitalien wie das sexuelle Erleben selbst. Man darf annehmen, dass diese somatische Erregung sich in psychische umsetzt. In der Regel ist die diesbezügliche Wirkung beim Erlebniss viel stärker als bei der Erinnerung daran. Wenn aber das sexuelle Erlebniss in die Zeit sexueller Unreife fällt, die Erinnerung daran während oder nach der Reife erweckt wird, dann wirkt die Erinnerung ungleich stärker erregend als seiner Zeit das Erlebniss, denn inzwischen hat die Pubertät die Reactionsfähigkeit des Sexualapparates in unvergleichbarem Maasse gesteigert. Ein solches umgekehrtes Verhältniss zwischen realem Erlebniss und Erinnerung scheint aber die psychologische Bedingung einer Verdrängung zu enthalten. Das Sexualleben bietet durch die Verspätung der Pubertätsreife gegen die psychischen Functionen die einzig vorkommende Möglichkeit für jene Umkehrung der relativen Wirksamkeit. Die Kindertraumen wirken nachträglich wie frische Erlebnisse, dann aber unbewusst. Weitergehende psychologische Erörterungen müsste ich auf ein anderes Mal verschieben. Ich bemerke noch, dass die hier in Betracht kommende Zeit der ,,sexuellen Reifung" nicht mit der Pubertät zusammenfällt, sondern vor dieselbe (8.-10. Jahr).

2. Wesen und Mechanismus der Zwangsneurose.

In der Aetiologie der Zwangsneurose haben sexuelle Erlebnisse der frühen Kinderzeit dieselbe Bedeutung wie bei Hysterie, doch handelt es sich hier nicht mehr um sexuelle Passivität, sondern um mit Lust ausgeführte Aggressionen und mit Lust empfundene Theilnahme an sexuellen Acten, also um sexuelle Activität. Mit dieser Differenz der ätiologischen Verhältnisse hängt es zusammen, dass bei der Zwangsneurose das männliche Geschlecht bevorzugt erscheint.

Ich habe übrigens in all meinen Fällen von Zwangsneurose einen Untergrund von hysterischen Symptomen gefunden, die sich auf eine der Lusthandlung vorhergehende Scene sexueller Passivität zurückführen liessen. Ich vermuthe, dass dieses Zusammentreffen ein gesetzmässiges ist, und dass vorzeitige sexuelle Aggression stets ein Erlebniss von Verführung voraussetzt. Ich kann aber gerade von der Aetiologie der Zwangsneurose noch keine abgeschlossen Darstellung geben; es macht mir nur den Eindruck, als hinge die Entscheidung darüber, ob auf Grund der Kindertraumen Hysterie oder Zwangsneurose entstehen soll, mit den zeitlichen Verhältnissen der Entwickelung von Libido zusammen.

Das Wesen der Zwangsneurose lässt sich in einer einfachen Formel aussprechen: Zwangsvorstellungen sind jedes Mal verwandelte, aus der Verdrängung wiederkehrende Vorwürfe, die sich immer auf eine sexuelle, mit Lust ausgeführte Action der Kinderzeit beziehen. Zur Erläuterung dieses Satzes ist es nothwendig, den typischen Verlauf einer Zwangsneurose zu beschreiben.

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In einer ersten Periode Periode der kindlichen Immoralität fallen die Ereignisse vor, welche den Keim der späteren Neurose enthalten. Zuerst in frühester Kindheit die Erlebnisse sexueller Verführung, welche später die Verdrängung ermöglichen, sodann die Actionen sexueller Aggression gegen das andere Geschlecht, welche später als Vorwurfshandlungen erscheinen.

Dieser Periode wird ein Ende bereitet durch den oft selbst verfrühten Eintritt der sexuellen,,Reifung". Nun knüpft sich an die Erinnerung jener Lustactionen ein Vorwurf, und der Zusammenhang mit dem initialen Erlebnisse von Passivität ermöglicht es oft erst nach bewusster und erinnerter Anstrengung, diesen zu verdrängen und durch ein primäres Abwehrsymptom zu ersetzen. Gewissenhaftigkeit, Scham, Selbstmisstrauen sind solche Symptome, mit denen die dritte Periode, die der scheinbaren Gesundheit, eigentlich der gelungenen Abwehr, beginnt.

Die nächste Periode, die der Krankheit, ist ausgezeichnet durch die Wiederkehr der verdrängten Erinnerungen, also durch das Missglücken der Abwehr, wobei es unentschieden bleibt, ob die Erweckung derselben häufiger zufällig und spontan oder in Folge actueller sexueller Störungen gleichsam als Nebenwirkung derselben erfolgt. Die wiederbelebten Erinnerungen und die aus ihnen gebildeten Vorwürfe treten aber niemals unverändert in's Bewusstsein ein, sondern was als Zwangsvorstellung und Zwangsaffect bewusst wird, die pathogene Erinnerung für das bewusste Leben substituirt, sind Compromiss bildungen zwischen den verdrängten und den verdrängenden Vorstellungeu.

Um die Vorgänge der Verdrängung, der Wiederkehr des Verdrängten und der Bildung der pathologischen Compromissvorstellungen anschaulich und wahrscheinlich zutreffend zu beschreiben, musste man sich zu ganz bestimmten Annahmen über das Substrat des psychischen Geschehens und des Bewusstseins entschliessen. So lange man dies vermeiden will, muss man sich mit folgenden, eher bildlich verstandenen, Bemerkungen bescheiden: Es giebt zwei Formen der Zwangsneurose, je nachdem allein der Erinnerungsinhalt der Vorwurfshandlung sich den Eingang in's Bewusstsein erzwingt oder auch der an sie geknüpfte Vorwurfsaffect. Der erstere Fall ist der der typischen Zwangsvorstellungen, bei denen der Inhalt die Aufmerksamkeit des Kranken auf sich zieht, als Affect nur eine unbestimmte Unlust empfunden wird, während zum Inhalte der Zwangsvorstellung nur der Affect des Vorwurfs passen würde. Der Inhalt der Zwangsvorstellung ist gegen den der Zwangshandlung im Kindesalter in zweifacher Weise entstellt: erstens, indem etwas Actuelles an die Stelle des Vergangenen gesetzt ist, zweitens, indem das Sexuelle durch Analoges, nicht Sexuelles substituirt wird. Diese beiden Abänderungen sind die Wirkung der immer noch in Kraft stehenden Verdrängungsneigung, die wir dem ,,Ich" zuschreiben wollen. Der Einfluss der wiederbelebten pathogenen Erinnerung zeigt sich darin, dass der Inhalt der Zwangsvorstellung noch stückweise mit dem verdrängten identisch ist oder sich durch correcte Gedankenfolge von ihm ableitet. Reconstruirt man mit Hülfe der psychoanalytischen Methode die Entstehung einer einzelnen Zwangsvorstellung, so findet man, dass von einem actuellen Eindrucke aus zwei verschiedene Gedankengänge angeregt worden sind; der eine davon, der über die verdrängte Erinnerung gegangen ist, erweist sich als ebenso correct logisch gebildet wie der andere, obwohl er bewusstseinsunfähig und uncorrigirbar ist. Stimmen die Resultate der beiden psychischen Operationen nicht zusammen, so kommt es nicht etwa zur logischen Ausgleichung des Widerspruches zwischen beiden, sondern neben dem normalen Denkergebnisse tritt als Compromiss zwischen dem Widerstande und dem pathologischen Denkresultate eine absurd erscheinende Zwangsvorstellung in's Bewusstsein. Wenn die beiden Gedankengänge den gleichen Schluss ergeben, verstärken sie einander, so dass ein normal gewonnenes Denkresultat sich nun psychisch wie eine Zwangsvorstellung verhält. Wo immer neurotischer Zwang im Psychischen auftritt, rührt er von Verdrängung her. Die Zwangsvorstellungen haben sozusagen psychischen Zwangscurs nicht wegen ihrer eigenen Geltung, sondern wegen der Quelle, aus der sie stammen, oder die zu ihrer Geltung einen Beitrag geliefert hat.

Eine zweite Gestaltung der Zwangsneurose ergiebt sich, wenn nicht der verdrängte Erinnerungsinhalt, sondern der gleichfalls verdrängte Vorwurf eine Vertretung im bewussten psychischen Leben erzwingt. Der Vorwurfsaffect kann sich durch einen psychischen Zusatz in einen beliebigen anderen Unlustaffect verwandeln; ist dies geschehen, so steht dem Bewusst werden des substituirenden Affects nichts mehr im Wege. So verwandelt sich Vorwurf (die sexuelle Action im Kindesalter vollführt zu haben) mit Leichtigkeit in Scham (wenn ein Anderer davon erführe), in hypochondrische Angst (vor den körperlich schädigenden

Folgen jener Vorwurfshandlung), in sociale Angst (vor der gesellschaftlichen Ahndung jenes Vergehens), in religiöse Angst, in Beachtungswahn (Furcht, dass man jene Handlung Anderen verrathe), in Versuchungsangst (berechtigtes Misstrauen in die eigene moralische Widerstandskraft) u. dergl. Dabei kann der Erinnerungsinhalt der Vorwurfshandlung im Bewusstsein mitvertreten sein oder gänzlich zurückstehen, was die diagnostische Erkennung sehr erschwert. Viele Fälle, die man bei oberflächlicher Untersuchung für gemeine (neurasthenische) Hypochondrie hält, gehören zu dieser Gruppe der Zwangsaffecte, insbesondere die sog. „,periodische Neurasthenie" oder „periodische Melancholie“ scheint in ungeahnter Häufigkeit sich in Zwangsaffecte und Zwangsvorstellungen aufzulösen, eine Erkennung, die therapeutisch nicht gleichgültig ist.

Neben diesen Compromisssymptomen, welche die Wiederkehr des Verdrängten und somit ein Scheitern der ursprünglich erzielten Abwehr bedeuten, bildet die Zwangsneurose eine Reihe weiterer Symptome von ganz anderer Herkunft. Das Ich sucht sich nämlich jener Abkömmlinge der initial verdrängten Erinnerung zu erwehren und schafft in diesem Abwehrkampfe Symptome, die man als ,,secundäre Abwehr" zusammenfassen könnte. Es sind dies durchwegs ,,Schutzmaassregeln", die bei der Bekämpfung der Zwangsvorstellungen und Zwangsaffecte gute Dienste geleistet haben. Gelingt es diesen Hülfen im Abwehrkampfe wirklich, die dem Ich aufgedrängten Symptome der Wiederkehr neuerdings zu verdrängen, so überträgt sich der Zwang auf die Schutzmaassregeln selbst und schafft eine dritte Gestaltung der „Zwangsneurose", die Zwangshandlungen. Niemals sind diese primär, niemals enthalten sie etwas Anderes als eine Abwehr, nie eine Aggression; die psychische Analyse weist von ihnen nach, dass sie trotz ihrer Sonderbarkeit — durch Zurückführung auf die Zwangserinnerung, die sie bekämpfen, jedes Mal voll aufzuklären sind.1

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1 Ein Beispiel anstatt vieler: Ein 11 jähriger Knabe hatte sich folgendes Ceremoniell vor dem Zubettgehen zwangsartig eingerichtet: er schlief nicht eher ein, als bis er seiner Mutter alle Erlebnisse des Tages haarklein vorerzählt hatte. Auf dem Teppich des Schlafzimmers durfte Abends kein Papierschnitzelchen und kein anderer Unrath zu finden sein; das Bett musste ganz an die Wand angerückt werden, drei Stühle davor stehen, die Polster in ganz bestimmter Weise liegen. Er selbst musste, um einzuschlafen, zuerst eine gewisse Anzahl von Malen mit beiden Beinen stossen und sich dann auf die Seite legen. — Das klärte sich folgendermaassen auf: Jahre vorher hatte es sich zugetragen, dass ein Dienstmädchen, welches den schönen Knaben zu Bette bringen sollte, die Gelegenheit benützte, um sich dann über ihn zu legen und ihn sexuell zu missbrauchen. Als dann später einmal diese Erinnerung durch ein recentes Erlebniss geweckt wurde, gab sie sich dem Bewusstsein durch den Zwang zu obigem Ceremoniell kund, dessen Sinn leicht zu errathen war und im Einzelnen durch die Psychoanalyse festgestellt wurde: Sessel vor dem Bett und dieses an die Wand gerückt, damit Niemand mehr zum Bett Zugang haben könne; Polster in einer gewissen Weise geordnet, damit sie anders geordnet seien als an jenem Abend; die Bewegungen mit den Beinen, Wegstossen der auf ihm liegenden Person; Schlafen auf der Seite, weil er bei jener Scene auf dem Rücken gelegen; die ausführliche Beichte vor der Mutter, weil er diese und andere sexuelle Erlebnisse in Folge von Verbot der Verführer ihr verschwiegen hatte; endlich Reinhaltung des Bodens im Schlafzimmer, weil dies der Hauptvorwurf war, den er bis dahin von der Mutter hatte hinnehmen müssen.

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Die secundäre Abwehr der Zwangsvorstellungen kann erfolgen durch gewaltsame Ablenkung auf andere Gedanken, möglichst conträren Inhalts; daher im Falle des Gelingens der Grübelzwang, regelmässig über abstracte, übersinnliche Dinge, weil die verdrängten Vorstellungen immer sich mit der Sinnlichkeit beschäftigten. Oder der Kranke versucht, jeder einzelnen Zwangsidee durch logische Arbeit und Berufung auf seine bewussten Erinnerungen Herr zu werden; dies führt zum Denk- und Prüfungszwang, und zur Zweifelsucht. Der Vorzug der Wahrnehmung vor der Erinnerung bei diesen Prüfungen veranlasst den Kranken zuerst und zwingt ihn später, alle Objecte, mit denen er in Berührung getreten ist, zu sammeln und aufzubewahren. Die secundare Abwehr gegen die Zwangsaffecte ergiebt eine noch grössere Reihe von Schutzmaassregeln, die der Verwandlung in Zwangshandlungen fähig sind. Man kann dieselben nach ihrer Tendenz gruppiren: Maassregeln der Busse (lästiges Ceremoniell, Zahlenbeobachtung), der Vorbeugung (allerlei Phobien, Aberglauben, Pedanterie, Steigerung des Primärsymptoms der Gewissenhaftigkeit), der Furcht vor Verrath (Papiersammeln, Menschenscheu), der Betäubung (Dipsomanie). Unter diesen Zwangshandlungen und -Impulsen spielen die Phobien als Existenzbeschränkungen des Kranken die grösste Rolle.

Es giebt Fälle, in welchen man beobachten kann, wie sich der Zwang von der Vorstellung oder vom Affect auf die Maassregel überträgt; andere, in denen der Zwang periodisch zwischen dem Wiederkehrsymptome und dem Symptome der secundaren Abwehr oscillirt; aber daneben noch Fälle, in denen überhaupt keine Zwangsvorstellung gebildet, sondern die verdrängte Erinnerung sogleich durch die scheinbar primäre Abwehrmaassregel vertreten wird. Hier wird mit einem Sprunge jenes Stadium erreicht, welches sonst erst nach dem Abwehrkampfe den Verlauf der Zwangsneurose abschliesst. Schwere Fälle dieser Affection enden mit der Fixirung von Ceremoniellhandlungen, allgemeiner Zweifelsucht oder einer durch Phobien bedingten Sonderlingsexistenz.

Dass die Zwangsvorstellung und alles von ihr Abgeleitete keinen Glauben findet, rührt wohl daher, dass bei der ersten Verdrängung das Abwehrsymptom der Gewissenhaftigkeit gebildet worden ist, das gleichfalls Zwangsgeltung gewonnen hat. Die Sicherheit, in der ganzen Periode der gelungenen Abwehr moralisch gelebt zu haben, macht es unmöglich, dem Vorwurfe, welchen ja die Zwangsvorstellung involvirt, Glauben zu schenken. Nur vorübergehend beim Auftreten einer neuen Zwangsvorstellung und hie und da bei melancholischen Erschöpfungzuständen des Ichs erzwingen die krankhaften Symptome der Wiederkehr auch den Glauben. Der ,,Zwang" der hier beschriebenen psychischen Bildungen hat ganz allgemein mit der Anerkennung durch den Glauben nichts zu thun, und ist auch mit jenem Momente, dass man als ,,Stärke“ oder „Intensität“ einer Vorstellung bezeichnet, nicht zu verwechseln. Sein wesentlicher Charakter ist vielmehr die Unauflösbarkeit durch die bewusstseinsfähige psychische Thätigkeit, und dieser Charakter erfährt keine Aenderung, ob nun die Vorstellung, an der der Zwang haftet, stärker oder schwächer, intensiver oder geringer „beleuchtet", „mit Energie besetzt" u. dergl. wird.

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