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1. Bei der Katatonie sind die Remissionen häufig, besonders bei Männern; ihre Dauer kann eine Reihe von Jahren, selbst über 10 betragen.

2. In der Zwischenzeit sind die Kranken regelmässig nicht ganz gesund, sondern bieten gewisse Eigenthümlichkeiten dar (gezwungenes, affectirtes oder auffallendes stilles Wesen, Reizbarkeit.)

3. Wer einmal unter katatonischen Erscheinungen erkrankt ist, hat grosse Aussicht, früher oder später rückfällig zu werden.

4. Es handelt sich bei der Katatonie um eine organische Hirnerkrankung, die zu einer mehr oder weniger hochgradigen Verblödung führt.

II. Sitzung. 10. November 1895, Vormittags 9 Uhr.

Die folgende von Herrn Prof. Sommer (Giessen) eingegangene Resolution wird ohne Discussion en bloc angenommen:

,,Mit Bezug auf die im Auftrage des Vereins an die südwestdeutschen Regierungen gemachte Eingabe vom Jahre 1893 billigt die Versammlung die folgenden Sätze:

1. Aus dem Mangel des obligatorischen, durch eine Prüfung controlirten Unterrichts in der Psychiatrie bei der Ausbildung der Aerzte entspringen eine Reihe von Missständen für den ärztlichen Stand, die Begutachtung von Geisteszuständen, für die Kranken und ihre Angehörigen, sowie für die Anstalten selbst.

2. Es ist deshalb dringend nothwendig. dass in die neue Examenordnung für Aerzte im Deutschen Reiche die Psychiatrie als selbständiger Prüfungsabschnitt unter Verlängerung der Studienzeit um mindestens ein Semester aufgenommen wird.“

5. Die Wärterfrage, (Zweites aufgestelltes Thema).

Karrer (Klingenmünster) bringt in seinem Referate ein grosses statistisches Material betreffs Gehaltsverhältnisse, Anstellungsbedingungen, Zahl des Wartepersonals im Verhältnisse zu den Kranken u. s. w. bei.

Ludwig (Heppenheim) stellt folgende Schlusssätze, die in einzelnen Beziehungen abgeändert werden müssten, wenn sie auf Irrenkliniken und Stadtasyle Anwendung finden sollen, zur Discussion:

1. Der Lohn des Wartepersonals soll im Allgemeinen höher sein als die in dem betreffenden Gebiete üblichen Arbeits- und Dienstlöhne. Der Lohn soll in den ersten Dienstjahren alljährlich steigen, und zwar vom 1.-3. Dienstjahre etwa um 100 Mark. Die obere Grenze der Lohnskala wird durch die örtlich socialen und wirthschaftlichen Verhältnisse bestimmt. Der Lohn der Wärterinnen soll hinter dem der Wärter nicht zu weit zurückstehen, etwa nur um 50 Mark.

2. Das Wartepersonal hat einen Theil seiner Lohnbezüge in der öffentlichen Sparkasse regelmässig einzulegen.

3. Zu den üblichen Naturalbezügen des Wartepersonals gehört eine vollständige Oberkleidung einschliesslich Schuhwerk.

4. Die Vertheilung der sog. Remunerationen und Trinkgelder als einfache Lohnzuschläge, d. h. in nur je nach der Dauer der in dem betreffenden Jahre zurückgelegten Dienstzeit verschiedenen Beträgen, ist der ungleichen Vertheilung je nach Würdigkeit und Verdienst der einzelnen Wärter vorzuziehen.

5. Die Annahme und Entlassung des Wartepersonals steht unbeschränkt dem Director zu. (Das Wartepersonal steht also zu dem Director in demselben Verhältnisse, wie überall das Gesinde zu seinem Brodherrn.)

6. Die Wärter sollen unverheirathet sein.

7. Die Zeit und Kraft des Wärters gehört der Beobachtung und Pflege der Kranken. Sonstige Nebenbeschäftigungen (wie z. B. die Verwaltung von Abtheilungsgarderoben, der Dienst in den Spülküchen u. s. w.) sind nur ausnahmsweise gestattet und bedürfen der jedesmaligen Genehmigung des Directors.

8. Die Annahme von sog. Privatwärtern in der seither üblichen Art und Weise ist nicht zu empfehlen.

9. Im Allgemeinen soll die Dienstzeit eines Wärters die Dauer von höchstens 10 Jahren nicht überschreiten. Eine längere Dienstzeit bringt sowohl dem Wartepersonal als auch der Anstalt Gefahr.

10. Es sind Mittel und Wege aufzusuchen, welche der Anstalt den erforderlichen Zugang körperlich und voraussichtlich auch geistig qualifizirter Bewerber um den Wärterdienst sicher stellen.

11. Während der Wintermonate ist den Wärtern und Wärterinnen durch den Director und die übrigen Aerzte der Anstalt regelmässiger Unterricht in der Krankenpflege und in allem, in ihrer dienstlichen Stellung überhaupt für sie Wissenswerthen zu ertheilen.

12. Ein täglicher lebhhafter persönlicher Verkehr zwischen den Aerzten und dem Wartepersonale ist dringend zu empfehlen. Die hierdurch verschärfte Controle der dienstlichen Führung des Wartepersonals verdient um so mehr Beachtung, als in der Regel auf eine Mitwirkung seitens der Kranken und Wiedergenesenen in der gedachten Richtung auch dann leider verzichtet werden muss, wenn dieselben hierzu sehr wohl im Stande wären.

13. Die Regulirung des Urlaubs für das Wartepersonal nach einem im Voraus bestimmten Turnus erscheint nicht zweckmässig.

zu.

14. Die Anlage besonderer Wärterzimmer empfiehlt sich nicht.

15. Die Disciplinarstrafgewalt über das Wartepersonal steht allein dem Director So lange das Wartepersonal in dem Dienste der Anstalt sich befindet und in demselben belassen werden soll, ist die Zahl der Bestrafungen auf das Aeusserste zu beschränken.

16. Das Institut eines Oberwärters (Oberwärterin) mit demselben untergebenen Oberwärtergehilfen verdient den Vorzug vor dem Institute mehrerer coordinirter Oberwärter. Die Oberwärtergehilfen sollen unverheirathet sein. Dasselbe gilt von dem Oberwärter.

(An die Verlesung der meisten der Sätze schloss sich eine lebhafte Discussion an, deren Mittheilung hier unterlassen werden muss. Doch sei auf die ausführliche Veröffentlichung in der Allgem. Zeitschr. f. Psych. hingewiesen.)

6. Vorster (Stephansfeld): Ein Fall isolirter hyaliner Sclerose im Stirnhirn. V. fand bei der Section einer 70jähr. Frau, die an seniler Melancholie gelitten hatte, im rechten Stirnlappen eine muscatnussgrosse Neubildung, die bei der mikroskopischen Untersuchung sich als aus hyalin degenerirten Gefäss- und Bindegewebsmassen bestehend erwies. Das übrige Gehirn war intact. (Demonstration von Präparaten.)

In der Discussion macht Alzheimer (Frankfurt a. M.) darauf aufmerksam, dass man zwischen colloider und hyaliner Degeneration zu unterscheiden habe und erklärt auf eine dahingehende Anfrage Kräpelin's, die Fälle von colloider Degeneration verliefen unter den Erscheinungen von Hirntumor und Paralyse, während die von hyaliner Degeneration das Bild seniler Demenz böten.

7. Thoma (Illenau): Drei Fälle von Hirntumoren.

Vortr. berichtet über drei Fälle, in denen sich bei Personen zwischen dem 50. und 58. Lebensjahre verschiedenartige Psychosen entwickelten, denen ein ausgesprochen hysterischer Zug gemeinsam gewesen wäre. Bei der Section fanden sich Tumoren verschiedener Localisation, die intra vitam keine eigentlichen Symptome gemacht hatten. Vortr. erörtert dann, ob man aus dem psychischen Verhalten event. einen Schluss auf das Bestehen eines Hirntumors machen könne, und weist auf den hysterischen Charakter der Psychosen in seinen drei Fällen hin.

Discussion. Kräpelin erinnert daran, dass die Psychosen in jenem Lebens

alter überhaupt oft einen eigenthümlich hysterischen Zug hätten, ohne dass man darum an einen Tumor zu denken habe.

(Der Vortrag wird in dem Versammlungsberichte in der Allgem. Zeitschr. für Psychiatrie in extenso veröffentlicht.)

8. Trommer (Heidelberg): Pathologische Veränderungen an Nervenzellen und ihre mikroskopische Darstellbarkeit.

Vortr. weist darauf hin, dass es, je umstrittener irgend ein Gebiet der mikroskopischen Forschung sei, um so mehr darauf ankomme, objective Abbildungen der betreffenden Befunde zu geben, am meisten sei dies auf dem Gebiete der pathologischen Anatomie der Hirnrinde nöthig. Eine Controle der bisher veröffentlichten Befunde auf ihre Richtigkeit sei zum grossen Theil unmöglich, weil entweder Abbildungen überhaupt fehlen, oder aber ungenügend und fast stets subjectiv gefärbt seien. Das Mikrophotogramm besitze den Vorzug der Objectivität. Mikrophotographische Abbildungen könne man direct zur Kritik der publicirten Befunde benutzen. Mit der mikroskopischen Technik stehe die Mikrophotographie im engsten Zusammenhange insofern als scharf und electiv gefärbte Gewebsbestandtheile auch die klarsten Bilder gäben. Sodann sei auf die bedeutende Zeitersparniss hinzuweisen. Vortr. demonstrirt dann eine grosse Menge von Mikrophotogrammen des Centralnervensystems nach mit Weigert's und Nissl's Methode gefärbten Präparaten. Die Bilder übertreffen an Schärfe und Klarheit der Details, speciell der unter pathologischen Verhältnissen erfolgenden Structurveränderungen der Ganglienzellen, Alles, was man bisher mittelst jener Art der Abbildung erzielt hat. Bei der Demonstration geht Vortr. näher auf die an mit Alkohol, Trional, Tetanus u. s. w. vergifteten Thiere in den Ganglienzellen gefundenen Veränderungen ein.

9. Beyer (Strassburg): Ueber psychische Störungen bei Arteriosclerose. Bericht über eine Anzahl von Fällen, welche Kranke betrafen, die (50-55 Jahre alt) an Arteriosclerose litten und in Folge mehrfacher Apoplexien ein der Paralyse ähnliches Bild boten. Die Krankheit führte meist in 3-4 Jahren unter häufigen Anfällen aller Art, auch epileptiformen, zum Tode. Etwaige Herdsymptome und Erregungszustände nach den Anfällen gingen bald zurück. Eine restirende psychische Störung bestand in: apathischem Wesen; labile Stimmung; Abstumpfung gegenüber Vorgängen in der Aussenwelt; mangelhafte Orientirung; Fabuliren; Abschwächung des Gedächtnisses für die jüngste Vergangenheit bei guter Erinnerung für weiter liegende Dinge; Sprache oft langsam und schleppend, nicht monoton; häufig Tremor und halbseitige Erscheinungen, wie Facialis- und Pupillendifferenz u. s. w.; Reflexe normal oder gesteigert. Der Unterschied von Paralyse, seniler Demenz, arteriosclerotischer Degeneration besteht in dem schubweisen Entstehen der geistigen Schwäche, die im weiteren Verlaufe nicht die höchsten Grade erreicht. Es fehlen Grössenideen. Diese als Dementia apoplectica bezeichnete Krankheit biete zwar kein scharf umschriebenes, aber doch immerhin genügend charakteristisches Krankheitsbild, so dass wir von ihr wohl als von einer besonderen Form der Erkrankung reden können.

10. Nissl (Heidelberg): Die Beziehungen der Nervenzellensubstanzen zu den thätigen, ruhenden und ermüdeten Zellzuständen.

Vortr. berichtet über den Stand der Frage auf Grund eigener Untersuchungen und unter kritischer Berücksichtigung der von anderen Forschern publicirten Arbeiten. Er fasst das Ergebniss seiner Erörterungen (die ausführlicher in dem Versammlungsberichte in der Allgem. Zeitsch. f. Psych. wiedergegeben sind) in folgenden Sätzen

zusammen:

1. Der Zellleib aller Nervenzellen enthält in Relation zur Alkoholfixirung eine sich mit Farbbasen tingirende und eine damit nicht färbbare Substanz. Erstere tritt den verschiedenen Zellarten entsprechend in verschiedenen Anordnungen auf und besitzt zum Theil auch verschiedene tinctorielle Qualitäten.

2. Die ungefärbte Substanz der Nervenzellenkörper enthält die Nervenfibrillen

(Leitungsapparat für die Erregung). Ob die ungefärbte Substanz nur die Nervenfibrillen enthält, oder ob, abgesehen von der motorischen Zellart, in den übrigen Zellarten ausser den Nervenfibrillen noch andere Substanzen in der ungefärbten Substanz vorhanden sind, ist gänzlich unbekannt.

3. Bezüglich der gefärbten Substanz kennen wir allerdings eine Anzahl von morphologischen und tinctoriellen Qualitäten, aber ihre Stellung und Beziehung zum Nervenzellenkörper ist sowohl in chemisch-physikalischer und in morphologischer, als auch in tinctorieller Beziehung völlig unbekannt. Experimentell ist festgestellt, dass alle bis jetzt bekannten, die Nervenzellen treffenden Schädlichkeiten sich zunächst in einer Veränderung der gefärbten Substanz äussern. Eine Restitutio ad integrum ist in den bis jetzt untersuchten Fällen dann möglich, wenn der Zellkern noch nicht alterirt ist.

4. Es ist durch geeignete Experimente festzustellen, ob die Pyknomorphie der Nervenzellen der anatomische Ausdruck für die nichtthätige, ruhende Nervenzelle ist und umgekehrt die Apyknomorphie der anatomische Ausdruck für den Zustand während der Thätigkeit der Nervenzellen. Ferner ist das anatomische Verhalten der Nervenzellen im ermüdeten (durch die physiologische Thätigkeit erschöpften) Zustande noch zu eruiren. Der faradischen Reizung darf man sich bei diesen Experimenten nicht bedienen, sondern bei der Versuchsanordnung ist im Auge zu behalten, dass der anatomische Ausdruck für die physiologische Thätigkeit der Nervenzellen und für die in Folge dieser Thätigkeit ermüdeten und erschöpften Nervenzellen festgestellt werden soll. Die faradische Reizung der Nervenzellen ist experimentell gleichwerthig mit chemischen, thermischen und traumatischen Reizungsversuchen der Nervenzellen. 5. Die Chromophilie der Nervenzellen ist durchweg post mortem auf artificiellem Wege entstanden, und zwar durch noch unbekannte Ursachen bei der technischen Behandlung des Gewebes.

11. Hess (Stephansfeld): Ueber das Ulnarissymptom (Biernacki) bei Geisteskranken.

Bei der Untersuchung von 30 Paralytikern fand H. in 76,6%, das Biernacki'sche Symptom, in 16,6% fehlte es. Bei 12 paralytischen Frauen war es in 50% vorhanden und fehlte in 50%. Aus einem Vergleiche mit den Untersuchungsergebnissen bei nichtparalytischen und nichtepileptischen Kranken schliesst H., dass das Biernacki'sche Symptom zwar besonders bei den Männern ein wesentliches Symptom der Paralyse sei, dass man ihm aber eine grosse diagnostische Bedeutung erst dann zuerkennen könne, wenn man wisse, worauf die Ulnarisanalgesie bei Nichtparalytikern beruhe. H. untersuchte sodann Epileptiker auf Ulnarisanalgesie und fand, dass von den männlichen Kranken 8,69% das Symptom für gewöhnlich boten, während er es bei den weiblichen in keinem Falle constatiren konnte. Dagegen hatten in den ersten 6-12 Stunden nach einem Anfalle von den zur Beobachtung gelangten 12 Individuen mit 14 Anfällen keins die normale Druckreaction. Nach Verlauf von 12 Stunden trat fast bei allen die normale Druckreaction wieder ein. Bei der Untersuchung waren die Kranken nicht benommen. Vortr. fordert zu einer Nachprüfung dieses Befundes an einem grösseren Materiale auf, da es sich event. um das Auffinden eines sehr wichtigen diagnostischen Symptoms handle, besonders weil dasselbe den eigentlichen Anfall um eine längere Reihe von Stunden überdauere. Es sei die Constatirung speciell bei Fällen epileptischer Geistesstörung event. von grossem Werthe. 12. Gross (Heidelberg): Ueber Frühdiagnose der Paralyse.

Vortr. betont die grosse practische Wichtigkeit, möglichst frühzeitig eine sichere Diagnose der Paralyse zu stellen. In erster Linie komme die Differentialdiagnose zwischen Neurasthenie und Paralyse in Betracht. Sobald körperliche Symptome der der Paralyse nachweisbar sind, böte die richtige Beurtheilung keine Schwierigkeiten. Beim Fehlen derselben könne man auch unter richtiger Würdigung der psychischen Symptome die Diagnose stellen, wenn man berücksichtige, dass bei Paralytikern mit

neurasthischem Vorstadium: 1. die Gemüthsveränderung nicht selten expansive Momente biete; 2. Charakter und Temperament deutliche Veränderungen zeigten; 3. die intellectuellen Kräfte eine constatirbare Abnahme zeigten, auch ohne dass Defecte beständen; 4. aus einer bemerkbaren Gemüthsstumpfheit und Mangel an Kritik auffällige Störungen auf dem Gebiete des Handelns resultirten. Sodann müsse man bei jedem Neurastheniker, der zwischen dem 30. und 45. Lebensjahre erkranke, ohne dass schwerste psychische Schädigungen auf ihn eingewirkt hätten, in erster Linie an Paralyse denken. Ebenso spreche überhaupt das Auftreten jeglicher Seelenstörung in dem genannten Alter für Paralyse, sofern nicht eine andere Diagnose mit vollster Sicherheit sich stellen lasse. Eine Coexistenz von Paralyse und einer anderen Psychose dürfe man nur annehmen, wenn eine einheitliche Auffassung beider Psychosen nicht möglich sei. (Der Vortrag wird in der Münchener med. Wochenschrift in extenso veröffentlicht.)

13. Aschaffenburg (Heidelberg): Die diagnostische Bedeutung der Wahnideen.

A. wendet sich gegen die in letzter Zeit vielfach zu Tage getretenen Bestrebungen (Cramer, Ziehen, Neisser), der Wahnbildung als solcher eine wesentlich differentialdiagnostische Bedeutung beizulegen. Er weist an der Hand eines grossen Materials nach, dass ausgesprochene Wahnbildung mit dem Charakter der ,,krankhaften Eigenbeziehung" u. s. w. im Verlaufe der heterogensten Psychosen vorkomme, heilbarer sowohl, wie absolut unheilbarer (z. B. Psychosen des Seniums, der Involution, circulares Irresein, Paralyse u. s. w.). Die Wahnidee sei weiter nichts wie ein Symptom, das für das Wesen der vorliegenden Form der Geistesstörung irrelevant sei. Wenn man in ungerechtfertigter Ueberschätzung dieses einen Symptoms dasselbe einer Zusammenfassung zu einer Gruppe zu Grunde lege, so werde man die fremdartigsten Krankheitsbilder zusammenwerfen, zu Trugschlüssen kommen und die Stellung einer exacten Diagnose und Prognose zur Unmöglichkeit machen. Die Art des Beginns, Entwickelung und Verlauf einer Psychose seien die Symptome, welche Berücksichtigung verdienten. Nicht durch Vergleichung von Einzel symptomen, sondern von möglichst zahlreichen, genau beobachteten Einzelfällen könne man zu einem befriedigenden Resultate bezüglich der Abgrenzung einzelner Krankheitsgruppen kommen.

Als Themata für die nächste, im November 1897 stattfindende Versammlung werden gewählt:

I. Der weitere Ausbau der Irrenfürsorge ausserhalb der Irrenanstalten.
Referenten: 1. Oberarzt Dr. Ganser (Dresden).

2. Director Dr. Fischer (Pforzheim).

II. Die Katatonie.

Referenten: 1. Geh. Rath Director Dr. Schüle (Illenau).

2. Privatdocent Dr. Aschaffenburg (Heidelberg).
(An der Versammlung nahmen Theil 52 Mitglieder und 13 Gäste).

Fürer (Heidelberg).

Berliner Gesellschaft für Psychiatrie und Nervenkrankheiten.

Sitzung vom 9. December 1895.

Vor der Tagesordnung stellt Herr Gumpertz ein 8jähriges Kind vor, welches seit dem 3. Lebensjahre choreoide Bewegungen zeigt. Diese Bewegungen sollen durch Schreck entstanden sein und sich jedes Jahr mehrmals wiederholen. Das Kind kann sehr wenig Bewegungen machen, und wenn es solche macht, so haben sie einen ausfahrenden, brüsken Character. Den Kopf kann das Kind nicht allein halten, er fällt, nicht unterstützt, bald nach vorn, bald nach der Seite. Wenn man die Arme und

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